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Schengen-Visa

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

21.06.2022 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. 
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.

Die Beantragung von Schengen-Visa erfolgt beim externen Dienstleister TLS. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage des Dienstleisters.

Antrag vorbereiten­

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  1. Füllen Sie bitte das Antragsformular für Schengen-Visa am PC aus
  2. Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:

    Checkliste: Medizinische Behandlung 

    Checkliste: Begleitung medizinische Behandlung

    Checkliste: Besuchsvisum

    Checkliste: Tourismus

    Checkliste: Geschäft 

    Checkliste: Messebesuch

  3. Lassen Sie bitte ein biometrisches Passfoto (s. Fotomustertafel) von sich anfertigen und bringen dies zur Beantragung mit.

Antrag stellen

Geben Sie Ihren Antrag nach vorheriger Terminbuchung im TLS-Annahmezentrum ab. Hier gelangen Sie zur TLS-Terminbuchung.


Befreiung vom persönlichen Erscheinen zur Antragstellung
Für alle Antragsteller, die innerhalb der letzten 59 Monate bereits ihre Fingerabdrücke in der Visaabteilung eines beliebigen Schengen-Staates abgegeben haben, gilt: Der Reisepass mit den Antragsunterlagen kann von einer bevollmächtigten Person bei TLS in Tunis abgegeben und wieder abgeholt werden. Diese Person muss eine gültige Vollmacht des Antragstellers mit sich führen. Sollte es im Einzelfall nicht möglich sein, die Fingerabdrücke zu kopieren, muss der Antragsteller persönlich mit seinem Pass vorsprechen, um seine Fingerabdrücke erneut abzugeben.


Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das 12 Tage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

14 Tage nach Antragstellung können Sie Ihren Pass bei TLS abholen. Wenn Sie Ihren Pass direkt bei Antragstellung zurückerhalten haben, müssen Sie diesen zunächst wieder bei TLS abgeben, damit das Visumetikett angebracht werden kann. Die Ausgabe erfolgt ebenfalls bei TLS ab dem übernächsten Werktag.

Wenn Sie aufgefordert werden, Unterlagen nachzureichen, bedeutet dies, dass das Visumverfahren noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Fall reichen Sie bitte die Unterlagen nach. Wenn daraufhin die Entscheidung getroffen wurde, wird die Botschaft Sie informieren. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter für die Abholung bevollmächtigen.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie haben die Möglichkeit, gegen die Ablehnung eines Antrags eine sogenannte Remonstration einzulegen. Diese führt zu einer erneuten Überprüfung des Antrags. Wenn es bei der Ablehnung bleibt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Die Remonstration muss von Ihnen selbst oder einer von Ihnen nachweislich bevollmächtigten Person eingelegt werden. Sie muss unterschrieben sein. Die Frist beträgt 1 Monat nach Zugang des Ablehnungsbescheids. In der Remonstration sollte auf die Ablehnungsgründe eingegangen werden. Der Remonstration können Unterlagen beigefügt werden, die den Antrag unterstützen. Remonstrationen werden normalerweise innerhalb eines Monats bearbeitet.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler teilen Sie uns bitte sofort mit, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Mit einem Schengen-Visum, dessen Gültigkeit mehr als 90 Tage beträgt, können Sie sich bis zu 90 Tage pro 180 Tage im Schengengebiet aufhalten.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Bundespolizei. Es ist möglich, dass die Bundespolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. 

Beschwerde zum- Schengen-Visum-Verfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen.


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