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Legalisationen und Beglaubigungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung © Photothek.de

14.02.2023 - Artikel

Legalisationen

Es können nur libysche Personenstandsurkunden zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise

  • Bevor die Deutsche Botschaft eine libysche Urkunde legalisieren kann, müssen bei folgenden Behörden Vor- und Überbeglaubigungen eingeholt werden:
  • Urkunden der Standesämter (Geburts- und Sterbeurkunden des central civil registry):
    1. Überbeglaubigung durch die Konsularabteilung des libyschen Außenministeriums
  • Urkunden der Justizbehörden (Heiratsurkunden):
    1. Vorbeglaubigung durch das libysche Justizministerium
    2. Überbeglaubigung durch die Konsularabteilung des libyschen Außenministeriums

Weitere wichtige Hinweise

  • Eine Beantragung auf dem Postweg ist nicht möglich.
  • Pro Person und Termin können maximal fünf Dokumente bzw. Dokumentenstapel mit jeweils maximal zehn Seiten zur Legalisation und Beglaubigung eingereicht werden.
  • Die libyschen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden (Kopien können nicht legalisiert werden).
  • Deutsche Übersetzungen der Urkunden müssen nicht vorgelegt werden.
  • Zum Aufgabenumfang der Botschaft gehört es nicht, Urkunden zu beschaffen oder Vor- und Überbeglaubigung einzuholen. Dies muss vom Urkundeninhaber bzw. über eine von ihm beauftragte Person bzw. einen Anwalt erledigt werden.


Ab August 2025 können Dokumente ohne vorherige Terminvereinbarung bei der Deutschen Botschaft Tripolis (in Tunis) mittwochs und donnerstags zwischen 11 und 12h legalisiert werden.

Die legalisierten Urkunden können in der Regel noch am Nachmittag desselben Tages abgeholt werden.
Bitte lesen Sie zunächst die Informationen auf der Homepage. Fragen zu Informationen, die auch auf der Homepage zu finden sind, können aus Kapazitätsgründen nicht beantwortet werden. Zur Terminvergabe kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Bevollmächtigung Dritter

Der Antrag auf Legalisation von Urkunden muss durch den Urkundeninhaber oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person persönlich bei der Botschaft eingereicht werden. Bevollmächtigte müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine schriftliche und signierte formlose Vollmacht der/des Urkundeninhabers/-in auf Deutsch oder Englisch (die Unterschrift muss nicht von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein)
  • eine Kopie des Passes bzw. Personalausweises des Urkundeninhabers mit dessen Unterschrift

Bei Zweifeln an der Echtheit der Vollmacht oder Unterschrift kann die Beglaubigung der Unterschrift nachgefordert werden.

Gebühren

Für die Legalisation werden von der Botschaft Gebühren nach der „Besonderen Gebührenverordnung AA – AABGebV“ erhoben. Die pauschale Gebühr für Legalisationen beträgt 31,12 Euro pro Dokument (unabhängig vom Gegenstand der Urkunde), zu zahlen jeweils in Tunesischen Dinar zum Tageskurs. Es ist ausschließlich Barzahlung möglich.

Kopiebeglaubigungen

Wenn Sie für deutsche Stellen beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente vornehmen lassen müssen, können Sie das von der Botschaft erledigen lassen. Ab August 2025 können Kopien ohne vorherige Terminvereinbarung bei der Deutschen Botschaft Tripolis (in Tunis) mittwochs und donnerstags zwischen 11 und 12h beglaubigt werden.

Bringen Sie bitte das Original mit. Die Kopie wird in der Botschaft angefertigt, Sie brauchen sie daher nicht selbst mitbringen. Sie oder Ihr Beauftragter sollten Auskunft darüber geben können, wofür die Kopiebeglaubigung erforderlich ist. Die beglaubigte Kopie kann in der Regel noch am gleichen Tag ausgehändigt werden. Die Gebühr beträgt 25,75 Euro, zu zahlen jeweils in Tunesischen Dinar zum Tageskurs. Es ist nur Barzahlung möglich.

Unterschriftsbeglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigung (z.B. für den Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis oder zur Genehmigung eines Grundstückkaufs) können ab August 2025 ebenfalls vorgenommen werden- , ohne vorherige Terminvereinbarung mittwochs und donnerstags zwischen 11 und 12h.

Wichtig bei Unterschriftsbeglaubigungen ist, dass die Unterschrift vor dem Konsularbeamten erfolgen muss, d.h. Sie dürfen das Dokument nicht zu Hause unterschreiben. Alle Unterzeichnenden müssen sich durch ihren Reisepass ausweisen, auf dem die Unterschrift sichtbar ist.

Zum Termin bringen Sie bitte die Vorlage, auf der die Unterschrift erfolgen soll, und Ihren Pass mit. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann nur erfolgen, wenn die Person, die die Unterschrift leistet, persönlich vorspricht. Das Dokument kann in der Regel am gleichen Tag wieder mitgenommen werden. Die Gebühr beträgt 56,43 Euro (in namensrechtlichen Angelegenheiten 79,57), zu zahlen jeweils in Tunesischen Dinar zum Tageskurs. Es ist nur Barzahlung möglich.

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