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Checkliste für ein Schengen-Visum – Tourismus

17.09.2026 - Artikel

Alle Dokumente sind im Original und mit einer gut lesbaren Kopie vorzulegen. Dokumente die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, müssen mit einer deutschen oder englischen Übersetzung vorgelegt werden.

  • Videx-Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Einverständniserklärungfür die Kommunikation per E-Mail
  • gültiger Reisepass mit mindestens drei Monaten Gültigkeit nach Ablauf des beantragten Visums und mindestens zwei leeren Seiten
  • Kopie der Datenseite des Reisepasses
  • falls zutreffend: Kopien von früheren Schengenvisa
  • 1 biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate
  • Reiseplan
  • zusätzliche Nachweise für Erwerbstätige:
    • Schreiben des Arbeitgebers einschließlich: Bestätigung des Arbeitsverhältnisses, Höhe des monatlichen Gehalts und Bestätigung des geplanten Urlaubs
    • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • zusätzliche Nachweise für Selbständige: Gewerbeerlaubnis und Kontoauszug des Unternehmens der letzten drei Monate
  • zusätzliche Nachweise für Studenten/Schüler: Schul- oder Studienbescheinigung
  • zusätzliche Nachweise für Antragsteller ohne Beschäftigung: Gehaltsabrechnungen und persönliche Kontoauszüge der letzten drei Monate des unterhaltspflichtigen Familienmitglieds
  • persönliche Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Unterkunftsnachweis in Deutschland
  • Flugreservierung
  • Familienregister
  • Reisekrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer und für den gesamten Schengenraum
  • zusätzliche Nachweise für Minderjährige:
    • wenn sie nicht mit beiden oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisen: notarielle Einverständniserklärung des nicht mitreisenden sorgeberechtigten Elternteils
    • wenn ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge innehat: Kopie des Gerichtsbeschlusses über die alleinige elterliche Sorge

Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung durch die Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

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