Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Familienzusammenführung
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Mitreisende Kinder unter 12 Jahren sind von der persönlichen Vorsprache befreit.
BITTE BEACHTEN: Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.
Unterlagen sind ausschließlich im online-Antrag im Auslandsportal hochzuladen; vorab per Post, Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
- aktuelle Fotos (biometriefähig entsprechend der Foto-Mustertafel)
- gültiger Reisepass (noch für mind. 6 Monate gültig)
- für Ehegattennachzug: Heiratsurkunde, übersetzt und legalisiert (Informationen zu Legalisationen finden Sie hier.
- für Kindernachzug: Geburtsurkunde, übersetzt und legalisiert (Informationen zu Legalisationen finden Sie hier.
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der Referenzperson in Deutschland (Ehegatte/Ehegattin oder Elternteil). Sofern diese nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt einschl. Kopie der Aufenthaltserlaubnis
- Meldebestätigung des in Deutschland lebenden Ehegatten bzw. Elternteils, ausgestellt vom zuständigen Bürgeramt/der zuständigen Meldehörde in Deutschland
- für Ehegattennachzug: Nachweis von Deutschkenntnissen auf mind. A1-Niveau in Form eines Zertifikats eines anerkannten Anbieters (Goethe-Institut, ÖSD, telc gGmbH, TestDaF, ECL) im Original. Es werden nur Zertifikate akzeptiert, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. In Ausnahmefällen kann auf diesen Nachweis verzichtet werden, u.a. wenn die Referenzperson eine Blaue Karte besitzt); nähere Informationen zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug finden Sie hier