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Legalisationen und Beglaubigungen

Beglaubigung, © Photothek.de
Legalisationen
Libysche öffentliche Urkunden können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
- Bevor die Deutsche Botschaft eine libysche Urkunde legalisieren kann, müssen bei folgenden Behörden Vor- und Überbeglaubigungen eingeholt werden:
- Urkunden der Standesämter (Geburts- und Sterbeurkunden des central civil registry):
1. Überbeglaubigung durch die Konsularabteilung des libyschen Außenministeriums - Urkunden der Justizbehörden (Heiratsurkunden, Urteile, Gerichtsbeschlüsse):
1. Vorbeglaubigung durch das zuständige Gericht
2. Vorbeglaubigung durch das libysche Justizministerium
3. Überbeglaubigung durch die Konsularabteilung des libyschen Außenministeriums
Die libyschen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden (Kopien können nicht legalisiert werden).
Deutsche Übersetzungen der Urkunden müssen nicht vorgelegt werden.
- Der Antrag auf Legalisation von Urkunden muss durch den Urkundeninhaber oder eine von ihm beauftragte Person (Vollmacht ist nicht erforderlich) persönlich bei der Botschaft eingereicht werden.
Eine Beantragung auf dem Postweg ist nicht möglich.
Zum Aufgabenumfang der Botschaft gehört es nicht, Urkunden zu beschaffen oder Vor- und Überbeglaubigung einzuholen. Dies muss vom Urkundeninhaber bzw. über eine von ihm beauftragte Person bzw. einen Anwalt erledigt werden.
Gebühren
Für die Legalisation werden von der Botschaft Gebühren und Auslagen nach dem Auslandskostengesetz erhoben. Die Gebühr beträgt zur Zeit 31,12 Euro, zu zahlen jeweils in Tunesischen Dinar zum Tageskurs. Es ist nur Barzahlung möglich.
Die Vorlage von Urkunden zur Legalisation ist Montag bis Donnerstag zwischen 11 und 12 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie, dass die Konsularabteilung an den meisten deutschen und tunesischen Feiertagen geschlossen ist (Öffnungstage der Botschaft). Die legalisierten Urkunden können in der Regel noch am Nachmittag desselben Tages abgeholt werden.
Kopiebeglaubigungen
Wenn Sie für deutsche Stellen beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente vornehmen lassen müssen, können Sie das von der Botschaft erledigen lassen. Die Vorsprache ist Montag bis Donnerstag zwischen 11 und 12 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie, dass die Konsularabteilung an den meisten deutschen und tunesischen Feiertagen geschlossen ist (Öffnungstage der Botschaft). Bringen Sie bitte das Original mit. Die Kopie wird in der Botschaft angefertigt, Sie brauchen sie daher nicht selbst mitbringen. Sie oder Ihr Beauftragter sollten Auskunft darüber geben können, wofür die Kopiebeglaubigung erforderlich ist. Die beglaubigte Kopie kann in der Regel noch am gleichen Tag ausgehändigt werden. Die Gebühr beträgt 25,75 Euro, zu zahlen jeweils in Tunesischen Dinar zum Tageskurs. Es ist nur Barzahlung möglich.
Unterschriftsbeglaubigungen
Wenn Sie eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen (z.B. für den Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis oder zur Genehmigung eines Grundstückkaufs), vereinbaren Sie bitte vorab mit der Botschaft einen Termin. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular. Zum Termin bringen Sie bitte die Vorlage, auf der die Unterschrift erfolgen soll, und Ihren Pass mit. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann nur erfolgen, wenn die Person, die die Unterschrift leistet, persönlich vorspricht. Das Dokument kann in der Regel am gleichen Tag wieder mitgenommen werden. Die Gebühr beträgt 56,43 Euro (in namensrechtlichen Angelegenheiten 79,57), zu zahlen jeweils in Tunesischen Dinar zum Tageskurs. Es ist nur Barzahlung möglich.