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Arbeitsaufnahme für Ärzte / Anerkennungsverfahren

07.03.2025 - Artikel

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen.
BITTE BEACHTEN: Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und gut lesbare Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.

  1. zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  2. gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
  3. Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  4. 2 biometrische Passfotos
  5. Motivationsschreiben
  6. Defizitbescheid der für den Arbeitsort zuständigen Approbationsbehörde oder Approbation oder Berufsausübungserlaubnis der für den Arbeitsort zuständigen Approbationsbehörde falls ein Defizitbescheid vorliegt: Vertrag über Teilnahme an einem Anpassungslehrgang bei einer zur Ausbildung berechtigten Stelle detaillierter Ausbildungsplan der Anpassungsmaßnahme Ggfs. Nachweis der Anmeldung an einem zertifizierten Sprachkurs zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung bei der zuständigen Ärztekammer und ggfs. Nachweis bereits in Tunesien erworbener Deutschkenntnisse
  7. falls ein Approbation oder Berufsausübungserlaubnis vorliegt:
  8. Arbeitsvertrag
  9. Hochschulzeugnis
  10. Krankenversicherungsnachweis für den Zeitraum ab Einreise bis zur Arbeitsaufnahme


Bei Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 75,- Euro, zahlbar in Tunesischen Dinar, erhoben. Im Falle einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.

Bitte beachten Sie:
Um sich über das Anerkennungsverfahren zu informieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit der ZSBA auf.

Allgemeine Hinweise:
Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend. Zusätzliche Unterlagen können nach Antragsüberprüfung angefordert werden.
Die Vorlage aller angeforderten Unterlagen garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Es bleibt dem Antragssteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.
Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller vorzulegen; vorab per Post, Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen zusammen, und solche haben weder Einfluss auf die Terminvergabe noch auf die Visumerteilung. Terminvergabe, Antragsformulare und Merkblätter stehen kostenfrei zur Verfügung.

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