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Sprachkurs

07.03.2025 - Artikel

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen.
BITTE BEACHTEN: Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und gut lesbare Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.

  1. zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  2. gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
  3. Fotokopie der Seite 2 des Reisepasses des Antragstellers
  4. 2 biometrische Passfotos
  5. Motivationsschreiben
  6. Anmeldebestätigung bei einer Sprachschule in Deutschland (mindestens 18 Stunden Unterricht pro Woche). Achtung: das Kursniveau des beabsichtigten Sprachkurses muss auf das bisher erreichte Niveau folgen. Eine bloße Teilnahmebestätigung gilt in der Regel nicht als erreichtes Niveau. Ein Überspringen einer Stufe führt in der Regel zu einem Plausibilitätsmangel Ihres Antrages, was sich negativ auf die Entscheidung auswirken kann. Bitte räumen Sie der Visastelle und den Ausländerbehörden auch ausreichend Zeit für die Bearbeitung der zahlreichen Anträge ein. Ihr Sprachkursbeginn sollte frühestens zwei Monate nach Einreichung Ihres Visumantrages stattfinden.
  7. Nachweise zu bisherigen Sprachlernbemühungen (z.B. Sprachzertifikate, Kursteilnahmebestätigungen) falls vorhanden, Nachweise über zuletzt absolvierte Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung
  8. Finanzierungsnachweis
    1. für jeden Monat des geplanten Aufenthalts im Bundesgebiet muss für reine Sprachkurse, die nicht dem Studium dienen, ein Betrag von mindestens 1.027,00 EUR/Monat durch folgende Optionen nachgewiesen werden:
  9. Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG abgegeben von einer in Deutschland ansässigen Person oder deutsches Sperrkonto mit einem Sperrbetrag von 1.027 EUR/Monat
  10. Reisekrankenversicherung für die Dauer der geplanten Einreise bis zur Beendigung des Sprachkurses


Bei Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 75,- Euro, zahlbar in Tunesischen Dinar, erhoben. Im Falle einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.

Bitte beachten Sie:
Zum Zweck des Sprachkurses dürfen Sie sich max. ein Jahr in Deutschland aufhalten.
Zu einem Inhaber eines Visums/einer Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs ist grundsätzlich kein Ehegattennachzug möglich.
Ärzte oder andere Fachkräfte, die das Visum mit dem Ziel der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifkation und anschließender Weiterbildung oder Arbeitsaufnahme absolvieren möchten, prüfen bitte auch, ob für sie die Beantragung eines Visums für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG) in Betracht kommt.

Allgemeine Hinweise:
Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend. Zusätzliche Unterlagen können nach Antragsüberprüfung angefordert werden.
Die Vorlage aller angeforderten Unterlagen garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Es bleibt dem Antragssteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.
Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller vorzulegen; vorab per Post, Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen zusammen, und solche haben weder Einfluss auf die Terminvergabe noch auf die Visumerteilung. Terminvergabe, Antragsformulare und Merkblätter stehen kostenfrei zur Verfügung.

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