Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Studien-/Studienbewerbervisum
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen. Mitreisende Kinder unter 12 Jahren sind von der persönlichen Vorsprache befreit.
BITTE BEACHTEN: Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.
Unterlagen sind ausschließlich im online-Antrag im Auslandsportal hochzuladen; vorab per Post, Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
- aktuelles Foto (biometriefähig entsprechend der Foto-Mustertafel)
- gültiger Reisepass
- Anmeldebestätigung für den evtl. zu besuchenden Deutschkurs einschl. Bestätigung, dass die Gebühren bezahlt sind mit Zahlungsbeleg (Quittung oder Überweisungsbeleg)
- Original von Abiturzeugnis und, falls vorhanden, der Studienabschlüsse, jeweils mit deutscher Übersetzung
- Bescheinigung einer deutschen Universität über die Zulassung oder bedingte Zulassung oder Bewerberbescheinigung für einen Studienplatz in Deutschland
- Nachweis der Finanzierung des Studienaufenthalt durch
A. Die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland mit Guthaben von mindestens 11.208,- Euro. Dieses Konto muss ein sogenanntes Sperrkonto sein, d. h. einen monatlichen Verfügungsrahmen von max. 992,- Euro bereitstellen (Beträge für 2025). Bei der Entscheidung für einen Anbieter haben Sie freie Wahl. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/en/sperrkonto/388600).
oder
B. Verpflichtungserklärung (im Original) einer in Deutschland lebenden Person auf bundeseinheitlichem Vordruck mit Bonitätsprüfung über einen monatlichen Betrag von 992,- Euro. Die Erklärung wird gegenüber der Ausländerbehörde in Deutschland abgegeben. Das Original der Erklärung ist bei der Einreise nach Deutschland den Einreisebehörden vorzulegen. - Nachweis von Deutschkenntnissen in Form eines Zertifikats (Original) eines anerkannten Anbieters (z.B. Goethe Institut, ÖSD) auf mind. A2-Niveau. Wenn das angestrebte Studium auf Englisch durchgeführt wird, sind Englischkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau nachzuweisen oder von der deutschen Hochschule zu bestätigen.
- Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch, vom Antragsteller verfasst, bzgl. angestrebter Fachrichtung und Studium in Deutschland
- Lebenslauf
- Erst bei Abholung des Visums: Reisekrankenversicherung, die die Kosten für eine dringende medizinische Versorgung und/oder Krankenhausbehandlung sowie einen eventuellen Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen, in Notfällen oder im Todesfall mit mind. 30.000 Euro deckt.