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Visa und Einreise

14.02.2023 - Artikel

Willkommen in Deutschland!

Wichtiger Hinweis

Seit dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren: hier Bitte beachten: Für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist es nicht möglich, direkt einen Termin bei der Botschaft zu buchen. Nähere Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier.


Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival
Einreise nach Deutschland © dpa

Für die Einreise nach Deutschland benötigen libysche Staatsangehörige ein Visum.
Für die Visumbeantragung von Antragstellern mit Wohnsitz in Libyen ist die Botschaft Tripolis am Standort Tunis zuständig. Alternativ können in Libyen wohnende Antragsteller auch an der deutschen Botschaft in Kairo ihren Visumantrag stellen.

Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. für eine Geschäftsreise? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. für ein Studium?

Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Dauer Ihr geplanter Aufenthalt hat:

Kurzfristiger Aufenthalt (maximal 90 Tage, z.B. Familienbesuch oder Geschäftsreisen)

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug)


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