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Maßnahmen zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen.
BITTE BEACHTEN: Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und gut lesbare Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.
- zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
- aktuelle Fotos (biometriefähig entsprechend der Foto-Mustertafel)
- gültiger Reisepass
- „Defizitbescheid“ - ein Bescheid der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle, in dem festgestellt wird, dass für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation weitere Maßnahmen oder Qualifikationen erforderlich sind.
- Bestätigung/Anmeldung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme oder Anmeldung zu einer Prüfung zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation
- Nachweise über die ausländische berufliche Qualifikation, mit deutscher Übersetzung
- Berufserlaubnis für Libyen, sofern vorhanden, mit deutscher Übersetzung
- Nachweise über Berufserfahrung, sofern vorhanden, mit deutscher Übersetzung
- Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts durch
A. Die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland mit Guthaben von mindestens 12.324,- Euro. Dieses Konto muss ein sogenanntes Sperrkonto sein, d. h. einen monatlichen Verfügungsrahmen von max. 1.027,- Euro bereitstellen (Beträge für 2023).
Bei der Entscheidung für einen Anbieter haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/en/sperrkonto/388600).
oder
B. Verpflichtungserklärung (im Original) einer in Deutschland lebenden Person auf bundeseinheitlichem Vordruck mit Bonitätsprüfung über einen monatlichen Betrag von 1.027,- Euro. Die Erklärung wird gegenüber der Ausländerbehörde in Deutschland abgegeben. Das Original der Erklärung ist bei der Einreise nach Deutschland den Einreisebehörden vorzulegen. - Nachweis von Deutschkenntnissen in Form eines Zertifikats (Original) eines anerkannten Anbieters (z.B. Goethe Institut, ÖSD) auf dem für die Qualifizierungsmaßnahme erforderlichen Niveau
- Erst bei Abholung des Visums: Reisekrankenversicherung, die die Kosten für eine dringende medizinische Versorgung und/oder Krankenhausbehandlung sowie einen eventuellen Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen, in Notfällen oder im Todesfall mit mind. 30.000 Euro deckt.
Bei Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 75,- Euro, zahlbar in Tunesischen Dinar, erhoben. Im Falle einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
Bitte beachten Sie:
Um sich über das Anerkennungsverfahren zu informieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit der ZSBA auf.
Allgemeine Hinweise:
Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend. Zusätzliche Unterlagen können nach Antragsüberprüfung angefordert werden.
Die Vorlage aller angeforderten Unterlagen garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Es bleibt dem Antragssteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.
Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller vorzulegen; vorab per Post, Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen zusammen, und solche haben weder Einfluss auf die Terminvergabe noch auf die Visumerteilung. Terminvergabe, Antragsformulare und Merkblätter stehen kostenfrei zur Verfügung.