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Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Fachkraft

24.07.2023 - Artikel

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen.
BITTE BEACHTEN: Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und gut lesbare Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.

  1. zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  2. aktuelle Fotos (biometriefähig entsprechend der Foto-Mustertafel)
  3. gültiger Reisepass
  4. Original des Hochschulabschlusses bzw. Nachweis der Berufsausbildung, jeweils mit deutscher Übersetzung
  5. Nachweis der Anerkennung der ausländischen Qualifikation (siehe www.anerkennung-in-deutschland.de)
  6. Konkretes Arbeitsplatzangebot in Form einer Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, ausgefüllt vom zukünftigen Arbeitgeber
  7. ggf. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  8. ggf. Berufsausübungserlaubnis
  9. Erst bei Abholung des Visums: Reisekrankenversicherung, die die Kosten für eine dringende medizinische Versorgung und/oder Krankenhausbehandlung sowie einen eventuellen Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen, in Notfällen oder im Todesfall mit mind. 30.000 Euro deckt.

Bei Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 75,- Euro, zahlbar in Tunesischen Dinar, erhoben. Im Falle einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.

Allgemeine Hinweise:
Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend. Zusätzliche Unterlagen können nach Antragsüberprüfung angefordert werden.
Die Vorlage aller angeforderten Unterlagen garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Es bleibt dem Antragssteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.
Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller vorzulegen; vorab per Post, Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen zusammen, und solche haben weder Einfluss auf die Terminvergabe noch auf die Visumerteilung. Terminvergabe, Antragsformulare und Merkblätter stehen kostenfrei zur Verfügung.

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