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Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt

24.07.2023 - Artikel

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen.
BITTE BEACHTEN: Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und gut lesbare Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.

  1. zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  2. aktuelle Fotos (biometriefähig entsprechend der Foto-Mustertafel)
  3. gültiger Reisepass
  4. Bestätigung des deutschen Standesamts über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eheschließung (Anmeldung der Eheschließung)
  5. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der Referenzperson in Deutschland (Ehegatte/Ehegattin oder Elternteil). Sofern diese nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt einschl. Kopie der Aufenthaltserlaubnis
  6. Meldebestätigung des/der in Deutschland lebenden Verlobten, ausgestellt vom zuständigen Bürgeramt/der zuständigen Meldehörde in Deutschland
  7. Nachweis von Deutschkenntnissen in Form eines Zertifikats (Original) eines anerkannten Anbieters (z.B. Goethe Institut, ÖSD) auf mind. A1-Niveau (in Ausnahmefällen kann auf diesen Nachweis verzichtet werden, u.a. wenn die Referenzperson eine Blue Card besitzt)
  8. Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts, üblicherweise nachzuweisen durch Arbeitsvertrag und die drei letzten Gehaltsmitteilungen der Referenzperson in Deutschland (beim Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen kann auf die Nachweise in der Regel verzichtet werden)
  9. Nachweis über ausreichenden Wohnraum, üblicherweise durch Vorlage Mietvertrag der Referenzperson (beim Nachzug zum deutschen Staatsangehörigen wird auf den Nachweis verzichtet)
  10. Erst bei Abholung des Visums: Reisekrankenversicherung, die die Kosten für eine dringende medizinische Versorgung und/oder Krankenhausbehandlung sowie einen eventuellen Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen, in Notfällen oder im Todesfall mit mind. 30.000 Euro deckt.

Bei Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 75,- Euro (37,50 Euro für minderjährige Antragsteller), zahlbar in Tunesischen Dinar, erhoben. Im Falle einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet. Ehegatten und Kinder von deutschen Staatsangehörigen sind von der Gebühr befreit.

Allgemeine Hinweise:
Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend. Zusätzliche Unterlagen können nach Antragsüberprüfung angefordert werden.
Die Vorlage aller angeforderten Unterlagen garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Es bleibt dem Antragssteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.
Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller/von der Antragstellerin vorzulegen; vorab per Post, Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen zusammen, und solche haben weder Einfluss auf die Terminvergabe noch auf die Visumerteilung. Terminvergabe, Antragsformulare und Merkblätter stehen kostenfrei zur Verfügung.

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