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Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient - z. B. für Ärzte zwecks Beantragung der Berufszulassung

03.08.2023 - Artikel

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen.
BITTE BEACHTEN: Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und gut lesbare Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.

  1. zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  2. aktuelle Fotos (biometriefähig entsprechend der Foto-Mustertafel)
  3. gültiger Reisepass
  4. Anmeldebestätigung für den zu besuchenden Deutschkurs einschl. Bestätigung, dass die Gebühren bezahlt sind mit Zahlungsbeleg (Quittung oder Überweisungsbeleg). Aus der Bestätigung muss hervorgehen, dass es sich um einen Intensivkurs handelt (mind. 16 Unterrichtsstunden/Woche) und er in Präsenzform stattfindet
  5. Nachweise darüber, zu welchem Zweck der Sprachkurs dienen soll. Ärzte, die in Deutschland die Approbation erlangen möchten, legen dafür Folgendes vor:
    - Original von Abiturzeugnis
    - Original der Diplome und Prüfungsergebnisse, jeweils mit deutscher Übersetzung
    - Nachweise über Berufserlaubnis in Libyen, jeweils mit deutscher Übersetzung
    - Arbeitsnachweise, soweit vorhanden, jeweils mit deutscher Übersetzung
    - Bestätigung der Anerkennungsstelle in Deutschland, dass der Antrag auf Approbation gestellt wurde
  6. Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts durch

    A. Die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland mit Guthaben von mindestens 12.324,- Euro. Dieses Konto muss ein sogenanntes Sperrkonto sein, d. h. einen monatlichen Verfügungsrahmen von max. 1.027,- Euro bereitstellen (Beträge für 2023).
    Bei der Entscheidung für einen Anbieter haben Sie freie Wahl. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/en/sperrkonto/388600).

    oder

    B. Verpflichtungserklärung (im Original) einer in Deutschland lebenden Person auf bundeseinheitlichem Vordruck mit Bonitätsprüfung über einen monatlichen Betrag von 1.027,- Euro. Die Erklärung wird gegenüber der Ausländerbehörde in Deutschland abgegeben. Das Original der Erklärung ist bei der Einreise nach Deutschland den Einreisebehörden vorzulegen.
  7. Nachweis von Deutschkenntnissen in Form eines Zertifikats (Original) eines anerkannten Anbieters (z.B. Goethe Institut, ÖSD) auf mind. A2-Niveau
  8. Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch, vom Antragsteller verfasst, bzgl. angestrebter Weiterbildung in Deutschland
  9. Lebenslauf
  10. Erst bei Abholung des Visums: Reisekrankenversicherung, die die Kosten für eine dringende medizinische Versorgung und/oder Krankenhausbehandlung sowie einen eventuellen Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen, in Notfällen oder im Todesfall mit mind. 30.000 Euro deckt.


Bei Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 75,- Euro, zahlbar in Tunesischen Dinar, erhoben. Im Falle einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.


Bitte beachten Sie:
Zum Zweck des Sprachkurses dürfen Sie sich max. ein Jahr in Deutschland aufhalten.
Zu einem Inhaber eines Visums/einer Aufenthaltserlaubnis zum Sprachkurs ist grundsätzlich kein Ehegattennachzug möglich.
Ärzte oder andere Fachkräfte, die das Visum mit dem Ziel der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifkation und anschließender Weiterbildung oder Arbeitsaufnahme absolvieren möchten, prüfen bitte auch, ob für sie die Beantragung eines Visums für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG) in Betracht kommt.

Allgemeine Hinweise:
Die Unterlagen sind jeweils zweifach vorzulegen (bzw. Original und Kopien). Fremdsprachlichen Dokumenten muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt sein.
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend. Zusätzliche Unterlagen können nach Antragsüberprüfung angefordert werden.
Die Vorlage aller angeforderten Unterlagen garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Es bleibt dem Antragssteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.
Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller vorzulegen; vorab per Post, Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen zusammen, und solche haben weder Einfluss auf die Terminvergabe noch auf die Visumerteilung. Terminvergabe, Antragsformulare und Merkblätter stehen kostenfrei zur Verfügung.


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