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Eröffnung Sperrkonto in Deutschland

Auf dem Bild sieht man eine goldene Kreditkarte auf zwei Kontoauszugblättern.

Bankkonto, © colourbox

03.08.2023 - Artikel

Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.

Sie können selbst wählen, wo Sie Ihr Sperrkonto einrichten möchten. Wichtig ist, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Sperrkonto muss genügend Guthaben enthalten, um die für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten abzudecken, soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise im Visumverfahren vorgelegt werden. Dabei gelten gewisse Regelsätze (für Studierende beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss, 11.208 Euro für das Jahr 2023; für die Teilnahme an isolierten Sprachkursen, z.B. zur Vorbereitung auf die Beantragung der ärztlichen Approbation, beträgt der jährliche Regelbedarf für das Jahr 2023 12.324 Euro).
  • Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat (für Studenten 934 Euro, für Teilnehmende an isolierten Sprachkursen 1.027 Euro) zulassen (Beträge für das Jahr 2023).
  • Die Auflösung des Sperrkontos darf nur mit Zustimmung eines Sperrbegünstigten möglich sein. Der Sperrbegünstigte ist entweder die Auslandsvertretung oder nach Einreise die zuständige Ausländerbehörde. Ein Sperrvermerk stellt daher nur sicher, dass immer ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen. Er berechtigt den Sperrbegünstigten nicht zum Zugriff auf das Sperrkonto.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.


Es kann auch möglich sein, bei einer lokalen Bank an Ihrem zukünftigen Studienort ein Sperrkonto zu eröffnen. Informationen dazu können Sie bei Ihrer zukünftigen Hochschule oder Sprachschule erhalten oder Sie fragen dazu direkt die Bank.

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