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Beurkundung der Geburt
Familienangelegenheiten, © www.colourbox.com
Wichtiger Hinweis
Geburt Ihres Kindes
Wenn ein deutsches Kind im Ausland geboren wird, können seine Eltern die Registrierung der Geburt beim deutschen Standesamt beantragen. Der Antrag kann über die Botschaft gestellt werden. Um vorherige Terminvereinbarung über das Kontaktformular wird gebeten. Die gemeinsame Vorsprache beider Eltern ist erforderlich, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind und eine Namenserklärung abgegeben wird.
Die Abgabe einer Namenserklärung ist dann notwendig, wenn die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind und keinen für den deutschen Rechtsbereich wirksam bestimmten gemeinsamen Ehenamen führen und auch keine wirksame Namenserklärung nach deutschem Recht für ein früheres gemeinsames Kind der Eltern abgegeben wurde. Bei Eheschließung in Libyen ohne Abgabe weiterer Erklärungen der Eheleute gegenüber einem deutschen Standesamt führen die Eheleute grundsätzlich keinen gemeinsamen Ehenamen.
Für den Antrag auf Beurkundung der Geburt sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:
- Reisepässe beider Eltern, ggf. auch ausländische Pässe
- Reisepass des Kindes, sofern vorhanden, ggf. auch ausländischer Pass
- libysche Geburtsurkunde des Kindes
- Bescheinigung von Krankenhaus oder Hebamme über Uhrzeit der Geburt, sofern vorhanden
- Geburtsurkunden beider Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern; waren die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, informieren Sie sich bitte vorab per Mail über die in diesem Fall vorzulegenden Unterlagen
- Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnortes oder Meldebescheinigung, falls die Eltern in Deutschland gemeldet sind; wenn kein Elternteil je in Deutschland gewohnt hat, entfällt dieser Nachweis
- ggf. Einbürgerungsurkunde, wenn die Eltern oder ein Elternteil in Deutschland eingebürgert wurden
- ggf. Bescheinigung eines deutschen Standesamtes über die Namensführung für die Eltern oder ein älteres Geschwisterkind
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass libysche Urkunden mit einem Legalisationsvermerk versehen werden müssen und mit deutscher Übersetzung vorzulegen sind.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Legalisationen.
Gebühren
Die Botschaft erhebt Gebühren für die im Rahmen des Antrags auf Beurkundung der Geburt erforderliche Unterschriftsbeglaubigung (79,57 Euro), für die Legalisation von Urkunden (31,12 Euro pro Urkunde) und für die Beglaubigung von Kopien (25,75 Euro). Die Gebühren sind zahlbar in Tunesischen Dinar gemäß aktuellem Zahlstellenkurs der Botschaft.
Darüber hinaus fallen beim deutschen Standesamt Gebühren an, die nach entsprechender Aufforderung per Überweisung direkt an das Standesamt zu entrichten sind und die je nach Bundesland, in dem das zuständige Standesamt liegt, variieren können. Die Gebühren betragen in der Regel zwischen 25 und 100 Euro für die Beurkundung der Geburt sowie für jede bestellte Geburtsurkunde bis zu 12 Euro.
Hinweis:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft gerne zur Verfügung.