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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

16.12.2021 - Artikel

Reisepässe (biometrischer Pass oder Kinderreisepass)

Die Antragstellung erfolgt persönlich und unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen werden können. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin über das Kontaktformular

Vorzulegende Unterlagen:

  • das ausgefüllte Antragsformular:
    Passantrag Erwachsener
    Passantrag Kind
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (Anforderungen: u.a. ausreichender Kontrast, keine überbelichteten Bereiche, mittel- bis dunkelgrauer Hintergrund), siehe auch Fotomustertafel
  • bisheriger Reisepass / Personalausweis, sofern vorhanden
  • Geburtsurkunde (falls die Geburt nicht in Deutschland beurkundet wurde, ist die ausländische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung vorzulegen; libysche Urkunden müssen legalisiert werden, Informationen zur Legalisation finden Sie hier)
  • libysche Aufenthaltserlaubnis (oder libyscher Reisepass)
  • Abmeldebestätigung aus Deutschland (entfällt, wenn nie ein Wohnsitz in Deutschland bestand oder schon im bisherigen Pass ein ausländischer Wohnort eingetragen ist)
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde(n), Scheidungsurteil(e)
  • ggf. Bescheinigung zur Namensführung
  • bei Diebstahl / Verlust des alten Ausweisdokuments ist außerdem das von der libyschen Polizei ausgestellte Verlustprotokoll im Original vorzulegen (mit Übersetzung)

Bei minderjährigen Antragstellern müssen das Kind und die Sorgeberechtigten persönlich vorsprechen. Falls einer der Sorgeberechtigten sich in Deutschland befindet, kann er beim Einwohnermeldeamt eine Zustimmungserklärung zur Passbeantragung abgeben. Diese Zustimmungserklärung mit beglaubigter Unterschrift muss im Original vorgelegt werden oder kann direkt vom Einwohnermeldeamt per Mail oder Fax an die Botschaft übermittelt werden.

Zusätzlich zu den oben aufgeführten sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Deutscher Reisepass von beiden Eltern oder dem deutschen Elternteil   
  • ausländische Reisepässe beider Eltern, sofern diese (auch) eine andere Staatsangehörigkeit haben
  • libysche Aufenthaltserlaubnisse (oder libysche Reisepässe) der Eltern/des deutschen Elternteils
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • ggf. Sorgerechtsentscheidung

Es können gegebenenfalls weitere Dokumente nachgefordert werden.

Bei Erstbeantragung eines Reisepasses muss möglicherweise eine Namenserklärung abgegeben oder die Geburt nachbeurkundet werden, bevor der Pass ausgestellt werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Der biometrische Reisepass kann auch für Kinder ausgestellt werden. Alternativ kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass beantragt werden, der jedoch nur ein Jahr und höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gültig ist.

Die Gültigkeit des biometrischen Reisepasses beträgt für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre; für Personen unter 24 Jahren wird der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt.

Die Gebühr beträgt je nach Fall (Alter des Antragstellers; örtliche Zuständigkeit usw.) zwischen 58,50 Euro und 195 Euro – zahlbar ausschließlich in tunesischen Dinar nach Tageskurs.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Meldegesetz verpflichtet sind, sich in Deutschland abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und achten Sie darauf, Ihren Reisepass rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Passes zu beantragen. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer von 4-6 Wochen gerechnet werden.

Bei Eintreffen des Reisepasses werden Sie benachrichtigt. Die Abholung erfolgt montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr, freitags bis 10:00 Uhr.

Vorläufiger Reisepass

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt werden. Die vorzulegenden Unterlagen für den vorläufigen Reisepass sind dieselben wie für den biometrischen Pass.

Personalausweis

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.

Seit Juli 2017 werden Personalausweise nur noch mit eingeschalteter Online-Funktion geliefert. Seit dem 2. August 2021 ist die Abgabe von Fingerausdrücken auch für den Personalausweis verpflichtend.  Die biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion und die Unterschriftenfunktion nutzen. Ausführliche Informationen zum Personalausweis und zur Online-Funktion finden Sie im Personalausweisportal.

Die Antragstellung erfolgt persönlich und unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nur vollständige Anträge entgegen genommen werden können. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin

über das Kontaktformular .

Es sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie bei Beantragung eines biometrischen Reisepasses.

Die Gebühr für die Beantragung des Personalausweises beträgt je nach Fall (Alter des Antragstellers, örtliche Zuständigkeit usw.) zwischen 52,80 Euro und 80,00 Euro. Die Gebühr ist ausschließlich in tunesischen Dinar nach Tageskurs zahlbar.

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind und in Libyen wohnen, wird der PIN-Brief an die Pass- und Personalausweisstelle der Botschaft Tripolis in Tunis versandt und zusammen mit dem Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, kann der PIN-Brief entweder direkt an Meldeadresse in Deutschland oder an die Pass- und Personalausweisstelle der Botschaft geschickt werden. Der PIN-Brief kann grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig.

Abholung

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6 bis 8 Wochen. Bei Eintreffen des Personalausweises werden Sie telefonisch benachrichtigt. Die Abholung erfolgt montags bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr, freitags bis 10:00 Uhr.



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