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Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Bekanntmachung für Deutsche

Artikel

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Wahlbekanntmachung

Für die Wahlteilnahme von Deutschen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben ist u. a. Voraussetzung, dass sie

1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland * eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind;

sowie

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er kann bereits seit Mitte November 2024 gestellt, respektive abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 03. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin erhältlich. Sie können – sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen sollten - auch bei

- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,

- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland

angefordert werden.

Möglichkeit der Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs über die Botschaft

Die Botschaft weist darauf hin, dass die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs über die Botschaft zum Empfang und Rückversand der Briefwahlunterlagen möglich ist, dies aber aufgrund der Kürze Frist zwischen Versand durch die Wahlbehörden und des Wahltermins dazu führen kann, dass die Briefwahlunterlagen zu spät in Deutschland bei Ihrer Wahlbehörde eintreffen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Wahlunterlagen noch rechtzeitig bei der Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin ankommen, müssen Sie Ihre Wahlunterlagen bis spätestens Mittwoch, den 12.02.2025 um 15:00 Uhr bei der deutschen Botschaft Tripolis abgegeben haben. Hierüber informieren Sie wie unten angegebenen bitte per Mail auch vorab die Botschaft.

Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges ist die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich.

Falls Sie die Wahlunterlagen über den Kurier der Botschaft erhalten möchten, geben Sie bitte folgende Adresse für die Übersendung der Wahlunterlagen an:

Für: NAME, Vorname

Auswärtiges Amt, Botschaft Tripolis

Kurstr. 36

10117 Berlin

Teilen Sie uns bei der Mitbenutzung des amtlichen Kuriers Ihre Kontaktdaten per Mail an info@trip.diplo.de mit, damit wir Sie erreichen können, sobald die Unterlagen hier eintreffen.

„Betreff: Bundestagswahl 2025, NAME, Vorname

Meine Kontaktdaten:

NAME, Vorname

Emailadresse: XXX

Telefonische Erreichbarkeit in Libyen: XXX“

Wenn von Ihnen gewünscht, können die ausgefüllten Wahlunterlagen dann durch die Botschaft zu Ihrer Wahlbehörde rückversandt werden. Wir verweisen jedoch auf den oben genannten Haftungsausschluss. Sie können die Wahlunterlagen natürlich auch auf privatem Weg nach Deutschland versenden, z.B. per Express—Brief.

* Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).

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